Bis zu 1000€ für


Ihren


Immobilien-Tipp


erhalten*

Sie haben im Verwandten- oder Freundeskreis gehört, dass jemand eine Immobilie verkaufen möchte? Diese Information könnte sich für Sie und Ihre Freunde auszahlen: Empfehlen Sie uns und profitieren auch Sie mit der Tippgeberprovision von White Residence Immobilien vom Verkaufserfolg!

Für jeden Immobilien-Tipp, der zu einem Abschluss führt, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision bis 1.000 Euro, je nach Verkaufspreis!*

Voraussetzungen

  •  Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.Sie sind über 18 Jahre alt
  • Die Immobilie wurde bisher nicht öffentlich angeboten oder vermittelt
  • Die Immobilie wurde uns noch nicht von anderer Stelle angeboten
  • Sie haben die Erlaubnis, die Daten des Eigentümers und der Immobilie weiterzugeben


Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich und schützen alle Daten entsprechend den geltenden Datenschutzverordnungen.

Wie funktioniert es?


  • Anschrift der zu verkaufenden Immobilie und des Eigentümers
  • Vorab prüfen wir, ob uns das Objekt noch nicht bekannt ist und nehmen anschließend Kontakt mit dem benannten Eigentümer auf. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber/Empfehlungsgeber den Besitzer bereits informiert haben.**
  • Erteilt uns der Eigentümer einen Auftrag zur Vermarktung seines Objektes, informieren wir Sie umgehend und beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.
  • Die Immobilie wird durch unsere Maklertätigkeit mit einem rechtswirksamen und notariellen Kaufvertrag provisionspflichtig verkauft.
  • Der Käufer und/oder Verkäufer zahlt seine Provision an uns.
  • Jetzt dürfen Sie sich über Ihre TIPP-Provision freuen.


* Die Höhe der Tippgeberprovision richtet sich nach dem Verkaufspreis. Die Tippgeberprovision wird ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrages und nach vollständigem Zahlungseingang berechnet und ausgezahlt. Die Höhe der Tippgeberprovision richtet sich prozentual nach dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis der Immobilie. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Tippgeberprovision ist, dass der Tippgeber die Informationen über den Interessenten vor Abschluss eines gültigen Kaufvertrages und ausschließlich an uns weitergibt. Die Immobilie darf uns zuvor nicht bekannt sein. Sollte der Vertrag aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, nicht zustande kommen, besteht kein Anspruch auf Provision. Der Tippgeber haftet nicht für das Zustandekommen des Verkaufs, und die Provision ist eine freiwillige Leistung unsererseits, die im Einzelfall angepasst oder ausgeschlossen werden kann. Alle personenbezogenen Daten des Tippgebers und des vermittelten Kontaktes werden gemäß unserer Datenschutzerklärung vertraulich behandelt und ausschließlich für die Vermittlung und Abwicklung der Provision genutzt. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Zahlungseingang.** Voraussetzungen: Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.